Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMD GmbH für das Online Portal Coffee-Explorer.com
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Werbeaufträge, die über die IMD International Marketing and Development GmbH (im Folgenden „IMD“) als Online-Vermarkter für Online-Medien zu Stande kommen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Tätigkeit von IMD umfasst insbesondere die Vermarktung von Webseiten jeglicher Art, wie zum Beispiel www.coffee-explorer.com über das Internet durch Bannerwerbung, Partnerprogramme, Preisvergleiche, Verlinkung, redaktionelle Verknüpfung, Sponsoring, etc..
Die Vermarktung findet im eigenen Namen und entsprechend interner Regelungen für Rechnungen der mit IMD konzernrechtlich verbundenen Unternehmen statt.
Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich
ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich
widersprochen wurde und /oder IMD die Leistungen widerspruchslos erbringt, d.h. Werbemittel
widerspruchslos geschaltet und veröffentlicht werden.
- Definitionen
(1) Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die bei IMD die Veröffentlichung von einem oder mehreren Online-Werbemitteln auf den Webseiten, die von IMD vermarktet werden und/oder auf anderen dafür vorgesehenen Werbeträgern, z.B. Print- Beilagen (im Folgenden auch insgesamt „Werbemittel“).
(2) Werbeauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen IMD und dem Auftraggeber über die Schaltung und Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Medien-, Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem World Wide Web, zum Zwecke der Verbreitung.
(3) Ein Online-Werbemittel im Sinne dieser AGB kann unter anderem aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen:
aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner, Video), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online- Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
- Vertragsschluss
(1) Angebote von IMD sind stets freibleibend. Ein Werbauftrag kommt, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart, durch schriftliche Bestätigung des Auftrages durch den Auftraggeber auf dem IMD Auftragsformular oder durch Einstellung des Werbemittels in die durch IMD vermarkteten Webseiten und/oder andere Werbemittel zustande. Es gelten jeweils diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Der Umfang des Werbeauftrages ergibt sich aus dem vom Auftraggeber schriftlich bestätigten IMD Auftragsformular. Ist in dem Werbeauftrag nur ein Gesamtumfang festgehalten, so wird IMD die Größe und Terminierung der einzelnen Werbemittelschaltungen abhängig von der Verfügbarkeit im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, ansonsten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses des Auftraggebers, vornehmen. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die vertragsgegenständlichen Schaltungen, innerhalb der Vertragslaufzeit auch gebucht werden.
(3) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer schriftlicher
Vereinbarungen, mit der Werbeagentur zustande. Die Werbeagentur ist verpflichtet, IMD vor Vertragsschluss einen Gewerbenachweis via Handelsregisterauszug zukommen zu lassen. IMD hat ferner das Recht, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
- Weitergehende Buchungen von Werbemitteln
Bucht ein Auftraggeber bei IMD im Rahmen eines Werbeauftrages Werbemittel für Online-Medien, die nicht ausschließlich von IMD vermarktet werden bzw. über Online-Werbemittel hinausgehende Werbemittel, so kann IMD keine verbindliche Zusage über die terminliche Platzierung der Werbemittel erteilen. Etwaige Angaben zu Erscheinungsterminen sind somit jeweils vorbehaltlich von Änderungen zu verstehen.
- Ablehnung von Werbungen/Werbeaufträgen/Inhalten
(1) IMD behält sich das Recht vor, Werbeaufträge und einzelne Werbemittel gänzlich und/oder für bestimmte Bereiche auf den von IMD vermarkteten Webseiten abzulehnen bzw. zu sperren, insbesondere, wenn
– deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder
– deren Veröffentlichung für die vermarktete Webseite wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft,
anderweitig vereinbarter Exklusivitäten und aufgrund technischer Gegebenheiten unzumutbar ist.
(2) Eine Pflicht für IMD zur Prüfung der Werbung vor Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels besteht nicht. IMD hat deshalb das Recht, auch nach Vertragsschluss die Einstellung, insbesondere aus rechtlichen und/oder sittlichen und/oder ähnlichen Gründen, zurückzuweisen.
(3) IMD ist berechtigt, die Schaltung und Veröffentlichung des gebuchten Werbemittels wenn und soweit bzw. solange zu unterbrechen, wie der Auftraggeber die Inhalte, auf die mittels Hyperlink von dem Banner verlinkt wird, verändert wurden und/oder der Verdacht auf ein rechtswidriges Werbemittel und/oder Inhalt der verlinkten Webseite besteht und/oder der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung im Verzug ist. Dies gilt insbesondere in Fällen der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche gegen IMD oder den Auftraggeber oder im Fall von Ermittlungen staatlicher Behörden wegen derartiger Inhalte. Der Vergütungsanspruch von IMD bleibt hiervon unberührt.
- Durchführung des Werbeauftrages
(1) Alle für die Werbemittel erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Dateien und sonstige Materialien (im Folgenden auch „Inhalte“) werden von dem Auftraggeber vollständig, fehler- und virenfrei und den vertraglichen Vereinbarung entsprechend IMD rechtzeitig, d.h. z.B. für Online-Werbemittel auf den von IMD vermarkteten Online-Medien spätestens 7 Werktage und für alle anderen Werbemittel spätestens 10 Werktage vor Veröffentlichung, zur Verfügung gestellt.
(2) Wenn Werbeaufträge nicht oder falsch durchgeführt werden, weil der Auftraggeber seine
Mitwirkungspflichten verletzt, insbesondere Produktionsvorlagen nicht rechtzeitig und/oder mangelhaft oder falsch gekennzeichnet, abgeliefert wurden, hat IMD dennoch Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
(3) Für die redaktionelle Abstimmung benennen die Parteien jeweils eine verantwortliche Person. Eine Bearbeitung oder Umgestaltung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte bzw. Materialen steht im Ermessen von IMD. Die dabei berechtigten Interessen des Auftraggebers werden berücksichtigt.
(4) Die Gestaltungs- und Redaktionshoheit über die von IMD vermarkteten Webseiten obliegen den jeweiligen Online-Medien. IMD behält sich daher in Bezug auf gebuchte Werbemittel ein Schieberecht vor.
(5) Presseerklärungen sowie sonstige öffentliche Verlautbarungen gegenüber Dritten über die
Geschäftsbeziehung zwischen IMD und dem Auftraggeber oder bezüglich der Details getroffener
Vereinbarung bedürfen der vorherigen Freigabe von IMD. Dies gilt ebenso für Logo-veröffentlichungen für von IMD gelieferte Logos.
(6) Eine geringfügige Umplatzierung der Online Werbemittel innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn die Umplatzierung keinen wesentlichen nachteiligen Einfluss auf die Werbewirkung des Werbemittels hat.
(7) Soweit eine Werbung nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, ist IMD und/oder das jeweilige Online Medium berechtigt, sie als solche zu kennzeichnen, sie insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ und/oder sie vom redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
(8) IMD wird die Online Werbemittel – abgesehen von Sondervereinbarungen in dem bestätigten
Werbeauftrag – während des gebuchten Zeitraums und/oder bis zum Erreichen der gebuchten Medialeistung in den Werberaum einstellen. Im Falle der Unterlieferung wird IMD – soweit möglich und angemessen – eine Nachlieferung entsprechend der mit dem Auftraggeber vereinbarten Ad-Impressions vornehmen. Die Nachlieferung wird – vorbehaltlich etwaiger schriftlicher Sondervereinbarungen – grundsätzlich im Anschluss an den im Werbeauftrag vereinbarten Zeitraum abgewickelt. Im Falle einer Abweichung zwischen der von dem Auftraggeber bzw. von IMD gemessenen Medialeistung sind die von IMD ermittelten Zahlen maßgebend.
- Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere seine Werbemittel und die Webseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, so ausgestaltet sind, dass sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und insbesondere jugendschutz-, datenschutz-, strafrechtliche und mediendienstrechtliche Vorschriften einhalten, sowie nicht gegenüber jedermann geschützte Rechte (absolute Rechte) Dritter verletzen und stellt IMD von allen etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, vollumfänglich frei.
(2) Ist der Auftraggeber wegen des Inhalts eines Werbemittels bereits abgemahnt worden oder hat er eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bereits abgegeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, IMD hierüber unverzüglich zu informieren.
(3) Der Auftraggeber hat während der gesamten Laufzeit des Online-Werbeauftrages die Webseiten, auf die von dem Werbemittel verlinkt werden soll, aufrecht zu erhalten.
- Rechteeinräumung
(1) Der Auftraggeber garantiert, Inhaber sämtlicher für die Schaltung und Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte sowie für die auf seinen Webseiten veröffentlichten Inhalte erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte und hierüber verfügungsberechtigt zu sein. Der Auftraggeber stellt IMD von Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung dieser Inhalte sowie etwaiger verlinkter Inhalte erhoben werden sollten. Hierzu zählen insbesondere auch etwaige Kosten der Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, IMD nach Treu und Glauben bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber räumt IMD alle zur Vertragsdurchführung notwendigen nicht ausschließlichen, räumlich unbeschränkten Verwertungs- und Nutzungs- sowie sonstigen Rechte zur Wiedergabe, Verbreitung, Übermittlung, Vervielfältigung ,Zugänglichmachung und zur Entnahme aus einer Datenbank und Abruf der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte in Print-Medien und Online-Medien aller Art, einschließlich des Internets, ein. Darin enthalten ist das unbefristete Recht zur Nutzung zum Zweck der Eigenwerbung, wie etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen. Die Rechteeinräumung gilt in Bezug auf die Durchführung des Werbeauftrages für die Dauer des jeweiligen Vertrages und berechtigt zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
(3) Diese Rechtseinräumung gilt daher ausdrücklich für die Nutzung über feste und mobile
Kommunikationsnetze und –mittel, unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger Übertragungs- und Abruftechniken insbesondere über Kabel, Funk, feste und mobile Satelliten-Netze und Mikrowellen, sämtlicher bekannter und zukünftiger Übertragungsverfahren (insbesondere WAN, LAN, WLAN, Breitband, UKW, GSM, GPRS, EDGE, UMTS, HSDPA, HSUPA und DVB-T und DVB-H), -protokolle und -sprachen (wie zum Beispiel TCP-IP, IP, HTTP, WAP, HTML, c-HTML und XML) und unter Einschluss der Wiedergabe auf jeglichen Empfangsgeräten, wie insbesondere stationären, mobilen und ultra-mobilen Computern, Fernsehgeräten, Set- Top-Boxen, (Festplatten-) Videorecordern, Mobiltelefonen, Mobile Digital Assistants (MDA), Personal Digital Assistants (PDA) und Mobile Internet Devices (MID) und umfasst die Nutzung im Rahmen von Telekommunikations-, Telemedien- und Rundfunkdiensten (etwa Web- und, Mobilportale, RSS-, SMS-, MMS-, E-Mail, Messenger und Nachrichten Dienste und unabhängig davon ob diese als Push- oder als Pull-Dienste
ausgestaltet sind) und im Rahmen jeglicher Form der Werbung und/oder Öffentlichkeitsarbeit (auch unter Verwendung des Angebots als integraler Bestandteil von Online-Werbung, etwa im Rahmen von Bannern, Videos, Screen-Shots, Audio-Samples, Teasern, Newslettern, Titeln und Namen für die Geschäftstätigkeit, Dienstleistungen oder Produkte von IMD, den von IMD vermarkteten Online-Medien und/oder Dritten).
(4) Wird im Zusammenhang mit dem Werbemittel eine Grafikdatei oder in sonstiger Art und Weise der Name, das Logo, das Unternehmenskennzeichen, die Marke, ein Werktitel oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung verwendet, so gewährt der Auftraggeber IMD für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Grafikdatei oder der entsprechenden Zeichen in dem jeweiligen Werbemittel.
(5) Weiterhin ermächtigt der Auftraggeber IMD, Werbeinformationen in angemessenem Umfang zu
Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiterzuleiten. Andernfalls hat er dies IMD bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.
- Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Maßgeblich sind die in dem Werbeauftrag genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen geltenden Umsatzsteuer. Die vereinbarte Vergütung wird mit der erstmaligen Einstellung des Werbemittels und entsprechender Rechnungsstellung in voller Höhe fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeinganges entscheidend. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist IMD vorbehaltlich seiner weiteren Rechte befugt, Verzugszinsen von 8,5 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Zinssatzes bleibt vorbehalten.
(2) Für IMD bestimmte Zahlungen und Mitteilungen erfolgen mit befreiender Wirkung an die, dem Auftraggeber zuletzt schriftlich mitgeteilte, Anschrift bzw. Bankverbindung.
(3) Wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt bzw. Zahlungsaktionen nicht durchgeführt oder solche rückbelastet werden, ist IMD, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Zahlung zurückzustellen und für die restliche Schaltung eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt.
(4) IMD kann die Ausführung des Auftrages auch dann verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Vergütungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, soweit nicht die Gegenleistung bewirkt wird.
(5) Gegen Ansprüche von IMD kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese Nutzungsbedingungen sind.
- Mängelhaftung
(1) IMD bemüht sich um eine, dem jeweiligen üblichen technischen Stand der Technik entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.
(2) Der Auftraggeber wird das Werbemittel unverzüglich nach Veröffentlichung überprüfen und bei
Mangelhaftigkeit, spätestens jedoch eine Woche nach der ersten Veröffentlichung, schriftlich rügen. Sofern keine Mängelanzeige des Auftraggebers innerhalb dieser Frist bei IMD erfolgt, gilt die Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels als mangelfrei genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Bei späteren Reklamationen haftet IMD insbesondere nicht für die durch Zeitverzögerung entstandenen und noch zu entstehenden und/oder vergrößerten Schäden.
(3) Im Fall einer, von IMD zu vertretenden, mangelhaften Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels, über die der Auftraggeber rechtzeitig eine Anzeige gemacht hat, ist die Haftung auf Nacherfüllung beschränkt, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, hat der Auftraggeber die Wahl, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schadensersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn IMD den Mangel arglistig verschweigt.
(4) Sind etwaige Mängel für IMD nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei entsprechend mangelhafter Veröffentlichung keine Ansprüche.
(5) Den Auftraggeber trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(6) Garantien im Rechtssinne werden von IMD nicht gewährt.
- Leistungsstörung
Fällt die Durchführung eines Werbeauftrages ganz oder in Teilen aus Gründen aus, die IMD nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so einigen sich die Parteien schon jetzt auf Erfüllung nach Ablauf des Vertragszeitraumes. Fällt die Durchführung eines Werbeauftrages ganz oder in Teilen aus Gründen aus, die von dem Auftraggeber zu vertreten sind, so gelten jeweils die gesetzlichen Regelungen. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
- Haftung
(1) IMD haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung die jeweilige andere Vertragspartei in besonderem Maße vertrauen darf, haftet IMD auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
(2) IMD haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbarer Schäden. Gleiches gilt, soweit IMD für einfache Fahrlässigkeit haftet.
(3) Der Höhe nach haftet IMD in keinem Fall für einen höheren Schadensbetrag, als den von dem
Auftraggeber zu zahlenden Rechnungsbetrag (netto) für die, den Schadensersatz begründende, Einstellungen der Werbung.
(4) Außer im Falle von Vorsatz oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist eine Haftung für mittelbare Schäden, zum Beispiel für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen, ausgeschlossen.
(5) IMD haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Anschlussleitungen vom Internet-Knoten zu den Servern, für sonstige technisch bedingte Ausfälle und/oder Störungen und/oder für Fälle höherer Gewalt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zu Gunsten der Mitarbeiter von IMD und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.
(7) Alle gegen IMD gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
- Vertraulichkeit & Konzept- & Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich, über alle Einzelheiten des Vertragsverhältnisses sowie über
Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere Partei Kenntnis erlangen, Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und über eine Beendigung des Vertrages hinaus.
(2) Etwaige, den Angeboten von IMD zugrunde liegenden, Konzepte und Bestandteile sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt und vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln. Diese Konzepte dürfen insbesondere nicht in dieser, noch in abgewandelter, Form an Dritte weitergegeben, noch von dem Auftraggeber außerhalb eines Werbeauftrages zwischen Auftraggeber und IMD für eigene Zwecke genutzt werden.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses einzuhalten. Der Auftraggeber wird seine Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen und deren Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichten.
(4) Pressemitteilungen und /oder öffentliche Erklärungen gegenüber Dritten werden die Vertragsparteien abstimmen und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von IMD.
- Laufzeit
(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der in dem Werbeauftrag vereinbarten und schriftlich festgehaltenen Vertragslaufzeit.
(2) Sollten die Parteien keine Vertragslaufzeit vereinbart haben, so sind die Schaltungen der Werbemittel im Zweifel innerhalb eines halben Jahres nach Zustandekommen des Werbeauftrags vom Auftraggeber abzurufen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach vorheriger Abmahnung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien trotz
einer schriftlichen Abmahnung wiederholt eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine fortdauernde Vertragsverletzung innerhalb angemessener Frist nicht abstellt oder deren Folgen nicht beseitigt, gegen eine und/oder beide Parteien und/oder gegen ein von IMD vermarktetes Online-Medium infolge einer vertragsgegenständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde oder für IMD der begründete Verdacht besteht, dass der Auftraggeber oder die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und/oder gegen geltende rechtliche Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuches, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder die geltenden Werberichtlinien, verstößt bzw. verstoßen; Ein begründeter Verdacht besteht, sobald IMD auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen vorliegen, insbesondere ab der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen IMD, den Auftraggeber und/oder gegen die von IMD vermarkteten Online-Medien bzw. ab der Aufforderung zu einer Stellungnahme durch die zuständigen Landesmedienanstalten. Ein fristloser Kündigungsgrund ist auch gegeben, wenn über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet bzw. ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird und der betroffene Vertragspartner trotz entsprechender Aufforderung die offenbare Unbegründetheit des Antrags nicht binnen einer angemessenen Frist nachweist. Ein Grund zur fristlosen Kündigung besteht darüber hinaus, wenn gegen eine der Vertragsparteien Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht und nicht innerhalb von einem Monat aufgehoben wurden.
(4) Die bis zum Zugang einer Kündigung erbrachten Leistungen von IMD sind seitens des Auftraggebers entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurück zu gewähren.
- Auftragsstornierungen vor Beginn der Leistungserbringung
Der Auftraggeber kann Werbeaufträge nach Vertragsabschluss stornieren. Stornierungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich z. Hd. des Ansprechpartners des Auftraggebers bei IMD erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung gewährt IMD bis zu drei Wochen vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Schreibens bei IMD. Wird diese Stornofrist nicht eingehalten, ist der Auftraggeber verpflichtet, 30 % des Netto-Auftragswertes (Brutto-Auftragswert abzüglich gesetzlicher MwSt.) zuzüglich der auf diesen Betrag anfallenden gesetzlichen MwSt. als Stornogebühr zu zahlen. Nach Beginn der Leistungserbringung ist eine Stornierung ausgeschlossen.
- Schlussbestimmungen
(1) Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich sowie unter www.coffee-explorer.com mitgeteilt. Sie gelten als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht binnen eines Monats ab Mitteilung schriftlich widerspricht.
(2) Änderungen und Ergänzungen zu einem Auftrag bedürfen der Schriftform. Sie wird jedoch auch durch Fax gewahrt.
(3) Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts ist, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art, Wien. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Erfüllungsort ist Wien.
(4) Es gilt das Recht der Republik Österreich, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.